Preise und Formulare

Mitgliedsjahresbeitrag

Du hast uns besucht, findest uns nett und möchtest gerne bei uns eintreten?

Der Jahresbeitrag beträgt 130,00€ pro Person und wird in der Regel jährlich am 15.01. eingezogen.

Dazu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 100,00€, die über zwei Jahre verteilt wird. 

Haftpflichtversicherung

Um bei uns fliegen zu dürfen, benötigst Du außerdem eine entsprechende Haftpflichtversicherung, welche über den DMFV abgeschlossen wird. Der DMFV bietet auch Rabatte bei Familienmitgliedschaften usw. Diese Informationen befinden sich direkt auf der Seite des DMFV .

Beitragsordnung DMFV bis 31.12.2026

Beitragsordnung DMFV ab 01.01.2027

 

Kenntnisnachweis
Zusätzliche Vorgaben seitens der Gesetzgeber: 
Du bist Mitglied im DMFV

Mit der erteilten Betriebsgenehmigung nach Artikel 16 der DVO (EU) 2019/947 ist der DMFV e.V. vom Luftfahrt-Bundesamt beauftragt, die Bescheinigung (Kenntnisnachweis) über die Teilnahme an einer entsprechenden Schulungsmaßnahme auszustellen.

Die erlangte Bescheinigung berechtigt deren Inhaber, ein Flugmodell über 2 kg Abflugmasse oder in einer Höhe von mehr als 120m im Rahmen der Betriebsgenehmigung des DMFV zu steuern – auf und außerhalb von Modellfluggeländen. Der Kenntnisnachweis gilt ausschließlich in der Bundesrepublik Deutschland für den Einsatz von Flugmodellen und Multicoptern in Sichtweite im Sport- und Freizeitbereich!

Pilotenscheine für manntragende Luftfahrzeuge oder Kompetenznachweise des LBA haben im Rahmen des Modellflugbetriebs der Verbände keine Gültigkeit.

Diesen kannst du hier einfach und unkompliziert absolvieren:

Hier geht`s zum Kenntnisnachweis

EU-Kompetenznachweis
Du bist nicht Mitglied im DMFV

  • Der Kompetenznachweis wird bereits ab einer Startmasse von 250 Gramm verpflichtend (bisher: ab einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm).
  • In den Unterkategorien A1 und A3 der „offenen“ Kategorie besteht dieser aus einem theoretischen Online-Test auf der Webseite des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA).
  • Für den Drohnenbetrieb in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden.
     

Hier geht´s zum Kompetenznachweis des LBA:

Luftverkehrsordnung

Mit dem am 18. Juni 2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 der Kommission vom 24. Mai 2019 über die Vorschriften und Verfahren für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge“ sind für die Mitglieder von DMFV und MFSD die Regelungen aus der Luftverkehrsordnung aus 2017 weitestgehend erhalten geblieben und nicht verschärft worden. Als Grundlage für den Modellflug in den Verbänden gelten die einschlägigen Paragrafen der LuftVO und die Betriebserlaubnis des jeweiligen Verbandes, die am 6. Juli 2022 erteilt wurde.

Vorgabe der Politik

Für den Betrieb eines Flugmodells in Flughöhen von mehr als 120 Metern über Grund oder mit mehr als 2 Kilogramm Abfluggewicht ist ein Kenntnisnachweis erforderlich. Dies gilt für das Fliegen auf und außerhalb von Modellfluggeländen.
 

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